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CMS & Blog Tipps & CMS & Blog Infos @ CMS & Blog-News-24/7.de! Vorsicht bei Googles '+1'- und Facebooks 'Like'-Buttons

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 04. August 2011 von CMS-Blog-News.de


CMS Infos
CMS & Blog Infos & CMS & Blog Tipps @ CMS & Blog-News-24/7.de | D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Freie-PM.de: Wie man seine Webseite rechtlich korrekt um Social Plugins erweitert

Sogenannte Social Plugins wie Facebooks "Like"- oder seit Neuestem auch Googles "+1"-Buttons erfreuen sich großer Beliebtheit: Geben sie Mitgliedern von sozialen Netzwerken doch die Chance, mit einem Klick ihre Meinung einem großen Publikum kundzutun. Für den Betreiber der so gelobten Webseite, den Autor des empfohlenen Blogbeitrages oder den Hersteller des mehrfach ge-"likten" Produktes ist das Lob oft bares Geld wert. Bei aller Begeisterung für diese Empfehlungs-Buttons geht jedoch häufig der Datenschutz-Aspekt unter: Denn so ein Klick setzt auch immer eine Datenweitergabe an Facebook, Google und Co. in Gang. Daher befindet sich der Webseitenbetreiber bei der Integration eines Social Plugins schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wie man die eigene Webseite für den Datenschutz fit macht, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was macht ein Social Plugin?
Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken, um etwa ein Produkt oder einen Ratschlag auf dieser Seite weiterzuempfehlen. Diese Empfehlung erscheint wiederum als Link auf dem Profil des Facebook-Users und leitet seine Freunde auf die gelobte Webseite. Im Marketing spricht man dann von einem "viralen Effekt". Er kann sich für Webseitenbetreiber in höheren Klickraten und sogar direkt in wachsenden Produktbestellungen auswirken. Daher erfreuen sich diese Empfehlungsbuttons großer Beliebtheit. Allerdings sind sie mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutz-versicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network.
Zwar hat der Webseitenbetreiber keinen Zugriff auf den Datenaustausch, weiß also nicht, für welche User der Button angezeigt wurde und wer auf den Button geklickt hat. Er bietet aber durch den Einbau des Social Plugins auf seiner Webseite Facebook, Google und Co. die Möglichkeit, Daten seiner Seitenbesucher zu erheben und zu verarbeiten. Außerdem "verrät" er den Social Networks, wer wann welche Webseite besucht hat. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken.

Was müssen Webseitenbetreiber beachten?
Die Verwendung von Social Plugins muss der Webseitenbetreiber in seinen Datenschutzhinweisen erläutern. "Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des §3 Abs. 4 Nr. 3 Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) nicht zulässig", weiß Anne Kronzucker. "Ohne Einwilligung oder Erlaubnisnorm ist eine Übermittlung rechtswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §43 Abs.2 Nr. 1 BDSG dar." Drohende Bußgelder können bis zu 300.000 Euro betragen. Datenschutzrechtlich kann das digitale Empfehlungsmarketing daher gerade für den Empfohlenen schnell einen schalen - und mitunter kostspieligen - Beigeschmack bekommen.
"Wichtig ist daher, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt", so die D.A.S. Juristin. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten scheidet aus Gründen der Praktikabilität aber aus. Sie müsste den Anforderungen des § 13 Abs. 2 TMG genügen, insbesondere bewusst und eindeutig erfolgen, beispielsweise durch das Ankreuzen eines Kästchens. Eine solche Einwilligung kann nur im Rahmen einer Registrierung auf der Webseite erfolgen. Der Charme der Social Plugins liegt aber gerade darin, dass die Nutzer nur bei Facebook, Google und Co. registriert und angemeldet sein müssen und nicht auch auf der einzelnen Webseite, die das Plugin einsetzt. Weist ein Webseitenbetreiber allerdings gar nicht auf die Folgen der Button-Nutzung hin, bewegt er sich am Rande einer rechtlichen Grauzone - und befindet sich im Fokus professioneller Abmahner.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?
Um einen speziellen Social Plugin-Vermerk in den Datenschutzrichtlinien kommen Webseitenbetreiber also nicht herum. Weit verbreitet ist derzeit die Integration eines Hinweises in den Datenschutzrichtlinien, der zwar nicht dem Erfordernis der Zustimmung genügt, gegenüber den Seitenbesuchern aber dennoch eine gewisse Transparenz herstellt. In diesem speziellen Abschnitt der Datenschutzrichtlinien sollten unbedingt enthalten sein: Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeit und URL des Plugin-Anbieters.
Zudem muss auf die mögliche Datenübertragung beim Klick eines solchen Buttons hingewiesen werden, deren Ausmaß dem Webseitenbetreiber nicht bekannt ist. "Ein Hinweis, dass zumindest die IP-Adresse weitergegeben wird und der Social Network-Betreiber damit even-tuell eine personenbezogene Verknüpfung herstellen könnte, ist auch angebracht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Aber eindeutig besser ist es, Hinweise zu Social Plugins nicht erst in den Datenschutzrichtlinien zu verstecken, sondern da, wo der Klick tatsächlich erfolgt", so die Juristin weiter. Es könnten beispielsweise folgende Hinweise erscheinen, bevor der User auf den Button klickt: "Social Plugins können Daten übertragen" oder "Was Sie vor dem Klick wissen sollten" - jeweils mit Verlinkung auf den entsprechenden Datenschutzpassus in den Richtlinien. Damit sind Webseitenbetreiber auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.836

Kurzfassung:
Google+ und Co. zwingen zu neuen Datenschutzrichtlinien
Webseiten rechtlich korrekt um Social Plugins erweitern

Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken. Die Betreiber einer Webseite profitieren von höheren Besucherzahlen, weil die Links auf den Profilseiten von Facebook-Besuchern deren Freunde auf die eigene Seite leiten. Daher zögern viele nicht, Empfehlungsbuttons auf den eigenen Webseiten einzufügen. Allerdings sind diese mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken. Das kann zu Problemen mit dem Datenschutz führen: Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig. Drohende Bußgelder können nach § 43 Abs. 2 Nr.1 BDSG bis zu 300.000 Euro betragen. Deshalb ist es wichtig, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt. Macht der Webseitenbetreiber dies nicht, befindet er sich im Fokus professioneller Abmahner.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.806

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpress.de/DAS/GooglePlus/Bild1.jpg bzw. Bild2 zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!

Weitere Informationen:

D.A.S. Anne Kronzucker
Tel 089 6275-1613
Fax 089 6275-2128
E-Mail: anne.kronzucker@ergo.de
www.das.de

HARTZKOM Katja Rheude
Tel 089 998 461-24
Fax 089 998 461-20
Anglerstraße 11. 80339 München
E-Mail: das@hartzkom.de

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382
www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das@hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de

(Interessante München News & München Infos @ Muenchen-News.net.)

Veröffentlicht von >> PR-Gateway << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Wie man seine Webseite rechtlich korrekt um Social Plugins erweitert

Sogenannte Social Plugins wie Facebooks "Like"- oder seit Neuestem auch Googles "+1"-Buttons erfreuen sich großer Beliebtheit: Geben sie Mitgliedern von sozialen Netzwerken doch die Chance, mit einem Klick ihre Meinung einem großen Publikum kundzutun. Für den Betreiber der so gelobten Webseite, den Autor des empfohlenen Blogbeitrages oder den Hersteller des mehrfach ge-"likten" Produktes ist das Lob oft bares Geld wert. Bei aller Begeisterung für diese Empfehlungs-Buttons geht jedoch häufig der Datenschutz-Aspekt unter: Denn so ein Klick setzt auch immer eine Datenweitergabe an Facebook, Google und Co. in Gang. Daher befindet sich der Webseitenbetreiber bei der Integration eines Social Plugins schnell in einer rechtlichen Grauzone. Wie man die eigene Webseite für den Datenschutz fit macht, beschreibt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Was macht ein Social Plugin?
Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken, um etwa ein Produkt oder einen Ratschlag auf dieser Seite weiterzuempfehlen. Diese Empfehlung erscheint wiederum als Link auf dem Profil des Facebook-Users und leitet seine Freunde auf die gelobte Webseite. Im Marketing spricht man dann von einem "viralen Effekt". Er kann sich für Webseitenbetreiber in höheren Klickraten und sogar direkt in wachsenden Produktbestellungen auswirken. Daher erfreuen sich diese Empfehlungsbuttons großer Beliebtheit. Allerdings sind sie mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß Anne Kronzucker von der D.A.S. Rechtsschutz-versicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network.
Zwar hat der Webseitenbetreiber keinen Zugriff auf den Datenaustausch, weiß also nicht, für welche User der Button angezeigt wurde und wer auf den Button geklickt hat. Er bietet aber durch den Einbau des Social Plugins auf seiner Webseite Facebook, Google und Co. die Möglichkeit, Daten seiner Seitenbesucher zu erheben und zu verarbeiten. Außerdem "verrät" er den Social Networks, wer wann welche Webseite besucht hat. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken.

Was müssen Webseitenbetreiber beachten?
Die Verwendung von Social Plugins muss der Webseitenbetreiber in seinen Datenschutzhinweisen erläutern. "Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des §3 Abs. 4 Nr. 3 Bundes-datenschutzgesetzes (BDSG) nicht zulässig", weiß Anne Kronzucker. "Ohne Einwilligung oder Erlaubnisnorm ist eine Übermittlung rechtswidrig und stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß §43 Abs.2 Nr. 1 BDSG dar." Drohende Bußgelder können bis zu 300.000 Euro betragen. Datenschutzrechtlich kann das digitale Empfehlungsmarketing daher gerade für den Empfohlenen schnell einen schalen - und mitunter kostspieligen - Beigeschmack bekommen.
"Wichtig ist daher, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt", so die D.A.S. Juristin. Eine ausdrückliche Einwilligung zur Weitergabe der Daten scheidet aus Gründen der Praktikabilität aber aus. Sie müsste den Anforderungen des § 13 Abs. 2 TMG genügen, insbesondere bewusst und eindeutig erfolgen, beispielsweise durch das Ankreuzen eines Kästchens. Eine solche Einwilligung kann nur im Rahmen einer Registrierung auf der Webseite erfolgen. Der Charme der Social Plugins liegt aber gerade darin, dass die Nutzer nur bei Facebook, Google und Co. registriert und angemeldet sein müssen und nicht auch auf der einzelnen Webseite, die das Plugin einsetzt. Weist ein Webseitenbetreiber allerdings gar nicht auf die Folgen der Button-Nutzung hin, bewegt er sich am Rande einer rechtlichen Grauzone - und befindet sich im Fokus professioneller Abmahner.

Was muss in der Datenschutzerklärung stehen?
Um einen speziellen Social Plugin-Vermerk in den Datenschutzrichtlinien kommen Webseitenbetreiber also nicht herum. Weit verbreitet ist derzeit die Integration eines Hinweises in den Datenschutzrichtlinien, der zwar nicht dem Erfordernis der Zustimmung genügt, gegenüber den Seitenbesuchern aber dennoch eine gewisse Transparenz herstellt. In diesem speziellen Abschnitt der Datenschutzrichtlinien sollten unbedingt enthalten sein: Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeit und URL des Plugin-Anbieters.
Zudem muss auf die mögliche Datenübertragung beim Klick eines solchen Buttons hingewiesen werden, deren Ausmaß dem Webseitenbetreiber nicht bekannt ist. "Ein Hinweis, dass zumindest die IP-Adresse weitergegeben wird und der Social Network-Betreiber damit even-tuell eine personenbezogene Verknüpfung herstellen könnte, ist auch angebracht", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Aber eindeutig besser ist es, Hinweise zu Social Plugins nicht erst in den Datenschutzrichtlinien zu verstecken, sondern da, wo der Klick tatsächlich erfolgt", so die Juristin weiter. Es könnten beispielsweise folgende Hinweise erscheinen, bevor der User auf den Button klickt: "Social Plugins können Daten übertragen" oder "Was Sie vor dem Klick wissen sollten" - jeweils mit Verlinkung auf den entsprechenden Datenschutzpassus in den Richtlinien. Damit sind Webseitenbetreiber auf der sicheren Seite.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de/
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Kurzfassung:
Google+ und Co. zwingen zu neuen Datenschutzrichtlinien
Webseiten rechtlich korrekt um Social Plugins erweitern

Facebook und seit Kurzem auch Google+ erlauben Webseitenbetreibern, auf den eigenen Seiten "Gefällt mir"-Buttons einzubauen. Durch diese sogenannten Social Plugins können Social Network-User auch auf fremden Seiten zum Beispiel einen Facebook "Like"-Button anklicken. Die Betreiber einer Webseite profitieren von höheren Besucherzahlen, weil die Links auf den Profilseiten von Facebook-Besuchern deren Freunde auf die eigene Seite leiten. Daher zögern viele nicht, Empfehlungsbuttons auf den eigenen Webseiten einzufügen. Allerdings sind diese mit Vorsicht zu betrachten, denn: "Social Networks können dank dieser Plugins Daten über die Vorlieben ihrer Nutzer nicht nur auf der eigenen Webseite, sondern im ganzen Netz sammeln", weiß die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Wird der Button geklickt, fließen eine Menge, auch persönlicher Informationen an das Social Network. Die Webseitenbesucher werden sozusagen gläsern, wenn sie einen solchen Button klicken. Das kann zu Problemen mit dem Datenschutz führen: Gerade die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Webseitenbetreiber an Facebook, Google und Co. ist im Sinne des § 3 Abs. 4 Nr. 3 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unzulässig. Drohende Bußgelder können nach § 43 Abs. 2 Nr.1 BDSG bis zu 300.000 Euro betragen. Deshalb ist es wichtig, dass die Webseite, auf der sich der Empfehlungsbutton befindet, auf die Datenweitergabe hinweist oder sogar nach §13 des Telemediengesetzes (TMG) die ausdrückliche Zustimmung zur Datenweitergabe vom jeweiligen Nutzer einholt. Macht der Webseitenbetreiber dies nicht, befindet er sich im Fokus professioneller Abmahner.
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Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Über zwölf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2010 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
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Frankfurt/M. - 25. April 2024. Wer einen Tresor kauft, will Sicherheit. Und genau die fehlt oft. Das Problem: Etliche Zertifizierungen, an denen Käufer sich orientieren, sind Augenwischerei. "Prinzipiell darf jeder ein Zertifikat ausstellen", so Falko Adomat, Geschäftsführer der European Security Systems Association (ESSA). "Erst die Akkreditierung des Ausstellers beweist, dass eine neutrale kompetente ...

 Kosyma GmbH mit neuer Geschäftsführung (PR-Gateway, 09.04.2024)
Ab April 2024 übernimmt der Branchenexperte Dr. Florian Fuhrmann die Geschäftsführung der Kosyma GmbH

Die Kosyma GmbH bietet ihren Kunden zertifizierte Komponenten zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur an und entwickelt einen eigenen TI-Messenger. Ab April 2024 übernimmt der Branchenexperte Dr. Florian Fuhrmann die Geschäftsführung des Unternehmens. Mit seiner umfassenden Expertise in den Bereichen der Digitalisierung und Telematik im Gesundheitswesen wird Dr. Florian Fuhrmann e ...

 Odroerir – ein wichtiger Blog für die Probleme von heute (jacksmiths, 26.02.2024)
Entdecken Sie bei Odroerir einen Lebensstil, der Wohlbefinden, häuslichen Frieden, Reiseerlebnisse und Hightech miteinander verbindet. Tauchen Sie ein in eine Welt, in der motivierende Erzählungen darauf warten, mit Ihnen geteilt zu werden, um als Ansporn für ein erfüllteres Leben zu dienen.

Erfahren Sie mehr über die Slow Life Philosophie und finden Sie mit uns heraus, wie Sie Ihr Leben bereichern können, indem Sie es entspannter angehen und den Genuss in den Mittelpunkt stellen. ...

 Herzen, rote Rosen, Pralinen, Liebesbriefe oder Gedichte (Kummer, 05.02.2022)
Herzen, rote Rosen, Pralinen, Liebesbriefe oder Gedichte gehören zum Valentinstag wie der Tannenbaum zu Weihnachten.

Der heilige Valentin
Der Überlieferung nach war Valentin ein armer Priester, der im dritten Jahrhundert unter dem nicht christenfreundlichen Kaiser Claudius II. in Rom lebte. Laut Legende schenkte er den frisch verheirateten Paaren Blumen aus seinem Garten. Außerdem sollen die Ehen, welche durch ihn geschlossen wurden, immer unter einem guten Stern gestanden ...

 Herzlich willkommen bei Spaß und Lernen (Kummer, 04.01.2022)
„Spaß und Lernen“ ist eine Plattform für Kinderbücher, Unterrichtsmaterialien sowie Buch- und Medienempfehlungen.

Auf der Webseite heißt es:
SPASS und LERNEN bietet Platz für Buchvorstellungen, spezielle Literaturempfehlungen, sowie Beiträge zu den Themen Bildung, Erziehung und Medien. Lese- und Hörproben proben geben Einblick in unsere eigenen Werke und in das Schaffen von anderen.

Unter dem Slogan "Motivation durch Vielfalt" wollen wir durch die Präsentatio ...

 Die Not ist groß, einer muss los (Kummer, 25.08.2021)
Der Pinguin Kalle lebt am Südpol, umgeben von Schnee und Eis, doch diese schöne weiße Welt droht zu schmelzen.
Kalle Pinguin wird ausgewählt und auf eine große Reise geschickt, um herauszufinden, wie andere Tiere leben, die nicht vom Eis umgeben sind. Seine Reise führt ihn zu den Tieren nach Afrika. Er freundet sich mit der Giraffe Mia an, die ihm eine ganz neue, eine ganz andere Welt zeigt.

Das sagt ein Amazon-Kunde zu dem Buch:
wunderschönes Kinderbuch, leicht ver ...

 HomeProfy - Neue Produktbewertungsseite für Zuhause (schwertschmiedeviktor, 22.07.2021)
Mit Hilfe eines Expertenteams haben wir bei HomeProfy umfangreiche Recherchen und Tests durchgeführt, um die besten Produkte im Bereich Küchengeräte, Badzubehör, Schlafzimmerartikel und mehr zu finden. Unser Blog ist für Menschen, die wissen wollen, wie sie ihr Zuhause besser und komfortabler gestalten und dabei Geld sparen können. Wir tun dies, indem wir qualitativ hochwertige Produkte zu erschwinglichen Preisen vorstellen und Tipps geben, ...

 Finanzielle Bildung - Wie man seine Finanzen erfolgreich managt (prmaximus, 28.06.2021)
Seit 2008 unterliegt der Finanzmarkt immer wieder Schwankungen und die Finanzwelt wird stetig undurchsichtiger. Um den Überblick nicht ganz zu verlieren und grundsätzlich fähig zu sein, seine eigenen Finanzen erfolgreich zu managen, ist das Thema finanzielle Bildung von zentraler Bedeutung. Für die Vermittlung dieser setzt sich der NMF OHG Inhaber Ronny Wagner aktiv seit 2008 mit seiner Schule des Geldes ein. Wie Wagners Aufklärungsarbei ...

 Kennen Sie Kalle Pinguin? (Kummer, 16.06.2021)
Der Pinguin Kalle lebt am Südpol, umgeben von Schnee und Eis, doch diese schöne weiße Welt droht zu schmelzen.
Kalle Pinguin wird ausgewählt und auf eine große Reise geschickt, um herauszufinden, wie andere Tiere leben, die nicht vom Eis umgeben sind. Seine Reise führt ihn zu den Tieren nach Afrika. Er freundet sich mit der Giraffe Mia an, die ihm eine ganz neue, eine ganz andere Welt zeigt.

Leseprobe:
Am Südpol kann man in die Ferne schweifen, Täler, Hügel oder Wel ...

 Die Diktaturnovelle kommt: Stellungnahmen nur noch bis 19.5. möglich! (fotovymy, 17.05.2021)
Die Diktaturnovelle ist im Anmarsch: Noch mehr Überwachung, der gläserne Mensch und die ultimative Zweiklassengesellschaft durch den Grünen Pass stehen bevor. Der totalen Kontrolle ist damit zukünftig Tür und Tor geöffnet. Bis 19. Mai besteht noch die Möglichkeit auf der Parlamentsseite dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Mit der geplanten Änderung des Epidemiegesetzes droht nicht nur die Einführung eines orwellschen Überwachungsstaates. Mit dem Grünen Pass wird auch noch die Grundlage für ein ...

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