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Die Deutsche Umwelthilfe stellt beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart!
Datum: Donnerstag, dem 08. August 2019
Thema: CMS News


Zum Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg:

Berlin/Stuttgart (ots) - Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht.

Alle vier bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt.

Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden.

Das Land Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen.

Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf Vollstreckung des Urteils gestellt.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden, die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind. Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor.

Die DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird.

Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5.

Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde.

Das VG Stuttgart findet in dem Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, "der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten", werden "elementarste rechtsstaatliche Grundsätze" durch die Landesregierung verletzt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In unseren Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen, wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen.

Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden.

Alternativ wäre es allenfalls denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen Amtspersonen nehmen."

Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des Rechts entschieden wird.

Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des nationalen Rechts ergibt.

Link:

Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019: http://l.duh.de/p190719

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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WELT Nachrichtensender / DIESELFAHRVERBOTE: Deutsche Umwelthilfe fordert Beugehaft für Kretschmann
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.08.2019):

Zitat: "Im Streit um die Dieselfahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe Beugehaft für Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, darunter der grüne Ministerpräsident Kretschmann.

Der macht deutlich, dass er von Verboten nichts hält."




RegierungBW / Luftqualität in Stuttgart und im Land wird kontinuierlich besser
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 05.02.2019):

Zitat: "Die Maßnahmen der Landesregierung zur Luftreinhaltung zeigen Wirkung.

In den vergangenen Jahren ist die Luft in den Städten in Baden-Württemberg deutlich besser geworden.

Der Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid und der Grenzwert für Feinstaub konnte eingehalten werden. "




tagesschau / #kurzerklärt: Was ist die Deutsche Umwelthilfe?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 28.01.2019):

Zitat: "Dieselfahrverbote, Unterlassungsklagen - die Deutsche Umwelthilfe macht mit ihrem Geschäftsführer Jürgen Resch eine Schlagzeile nach der anderen. Dabei ist die DUH verglichen mit anderen Vereinen wie dem NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) ein relativ kleiner Umwelt- und Verbraucherschutzverein.

Nach eigenen Angaben hat die DUH derzeit etwa 5.641 Mitglieder und Fördermitglieder. Fördermitglieder zahlen Spenden, haben in der Mitgliederversammlung aber kein Stimmrecht und sind nicht wählbar. Stimmberechtigt sind bei der DUH 361 Mitglieder. Der NABU nennt eine Gesamtmitgliederzahl von etwa 664.000.

Laut ihrem Jahresbericht 2017 hat die Deutsche Umwelthilfe etwa 8,3 Millionen Euro Einnahmen. Zum Vergleich: Der NABU nennt in seinem Jahresbericht 2017 Erträge von etwa 44,5 Millionen Euro.
20 Prozent der Einnahmen der Deutschen Umwelthilfe sind Fördergelder von der EU, dem Bund und den Ländern.
So hat das Bundesumweltministerium die DUH beispielsweise für das Projekt „SmartRathaus, Kommunaler Klimaschutz durch digitales Gebäudemanagement“ im Zeitraum von 2018-2020 mit 497.944 Euro unterstützt.

Mehr als ein Drittel der Einnahmen der DUH sind laut Jahresbericht 2017 Spenden von Privatleuten, Fördermitgliedern, Unternehmen und Institutionen sowie Sponsoring. Wer der DUH etwas spendet, kann diese Gelder steuerlich absetzen, da die DUH ein gemeinnütziger Verein ist. Ob ein Verein gemeinnützig ist, das überprüft das Finanzamt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Im Falle der DUH ist es das Finanzamt Singen.

Warum kann die DUH Dieselfahrverbote mit Klagen durchsetzen?

Die Deutsche Umwelthilfe ist vom Umweltbundesamt als klagebefugter Umweltverein nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt. Insgesamt sind das 119 Vereine. Diese Anerkennung ermöglicht es Vereinen, in Umweltfragen vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Die DUH kann also vor Gericht auf die Einhaltung von gesetzlich geltender Stickoxidgrenzwerte klagen. Stand Januar tut sie das nach eigenen Angaben in 35 Städten. Elf Urteile sind gefallen, alle zugunsten der DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt aber auch Unternehmen oder Händler, die gegen Verbraucherrechte verstoßen. Das kann sie, weil sie auf der Liste der klagebefugten Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz steht. Auf dieser Liste steht beispielsweise auch der ADAC, der Deutsche Mieterbund e.V. oder etwa die Verbraucherzentralen.

Wenn ein Unternehmen bei einem Produkt beispielsweise einen falschen Kraftstoff- oder Energieverbrauch angibt, dann mahnt die DUH das Unternehmen ab oder reicht sogar Unterlassungsklage ein. Der Großteil bezieht sich laut DUH auf den Immobilienbereich, 40 Prozent auf den Fahrzeugbereich. Insgesamt seien es etwa 30 Abmahnungen pro Woche, also etwa 1.560 pro Jahr. 400 Fälle gehen davon vor Gericht.

Gewinnt die DUH, dann muss das Unternehmen alle gesetzlichen Kosten der Auseinandersetzung zahlen. Verstößt das Unternehmen weiter dagegen, muss es auch noch eine Art Strafe an die DUH zahlen.

Durch dieses Vorgehen hatte die DUH laut ihrem Jahresbericht 2017 etwa 2,2 Millionen Euro Einnahmen. Kritiker sagen, die DUH sei ein „Abmahn-Verein“ und mache mit den Unterlassungsklagen Geld. Die DUH sagt, dass sie wie andere klageberechtigten Verbraucherschutzverbände stichprobenhafte Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße verfolgen müsse. Zudem erziele sie hieraus keine Gewinne, sondern finanziere die Kontrolltätigkeit und die Verbraucherberatung.

Dieselfahrverbote, Unterlassungsklagen - die Deutsche Umwelthilfe nutzt als relativ kleiner Umwelt- und Verbraucherschutzverein vor allem bestehende Gesetze, um ihre Ziele durchzusetzen."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/4341730, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Antrag auf Beugehaft gegen Mitglieder der Landesregierung Baden-Württemberg:

Berlin/Stuttgart (ots) - Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Landesregierung Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Stuttgart hat die DUH am 2. August 2019 beim Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart einen Antrag auf Beugehaft zur Vollstreckung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 eingereicht.

Alle vier bisher gerichtlich erwirkten Zwangsgeldandrohungen und Zwangsgeldfestsetzungen gegen die Landesregierung Baden-Württemberg wurden von der Landesregierung weitgehend ignoriert. Das rechtskräftige Urteil zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurde bisher nicht umgesetzt.

Die DUH hatte daher die Landesregierung aufgefordert, bis zum 26. Juli 2019 mitzuteilen, ob man die durch die Gerichte mehrfach geforderten Änderungen des Luftreinhalteplans vornehmen werde. In ihrer Antwort wiederholten die Vertreter des Landes Baden-Württemberg aber lediglich diejenigen Argumente, die zuvor schon durch die Gerichte in mehreren Entscheidungen zurückgewiesen wurden.

Das Land Baden-Württemberg hat somit im Grunde nochmals bestätigt, dass es nicht gewillt ist, die gerichtlichen Verurteilungen umzusetzen.

Um die Landesregierung endlich zur Umsetzung des bereits seit 2018 rechtskräftigen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts für die Saubere Luft in Stuttgart zu bewegen, hat die DUH daher nun den Antrag auf Vollstreckung des Urteils gestellt.
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, dass auch bei Behörden, die sich renitent weigern, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln der Zivilprozessordnung anzuwenden sind. Diese sehen Beugehaft gegen die verantwortlichen Vertreter vor.

Die DUH hat daher beantragt, Beugehaft gegen den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, den stellvertretenden Ministerpräsidenten und den Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums Stuttgart zu verhängen, da deren politisches Handeln entscheidend für die Frage ist, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt wird.

Ziel des Verfahrens der DUH ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Dazu nötig ist nach Urteil des VG Stuttgart vom Juli 2017 die Einführung von zonalen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge einschließlich der Abgasnorm Euro 5.

Zuletzt hatte das VG Stuttgart mit Beschluss vom 18. Juli 2019 ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen die Landesregierung festgesetzt, da der Luftreinhalteplan abermals nicht, wie vom Gericht angeordnet, zum 1. Juli 2019 fortgeschrieben und um zonale Diesel-Fahrverbote ergänzt wurde.

Das VG Stuttgart findet in dem Beschluss klare Worte: Durch die Weigerung, "der gerichtlich auferlegten Verpflichtung Folge zu leisten", werden "elementarste rechtsstaatliche Grundsätze" durch die Landesregierung verletzt.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "In unseren Bemühungen für die Saubere Luft in Stuttgart sehen wir uns gezwungen, wie bereits im vergangenen Jahr gegenüber dem bayerischen Ministerpräsidenten, nun auch die Beugehaft für die verantwortlichen Politiker in Baden-Württemberg zu beantragen.

Dass es überhaupt so weit kommen muss, ist ein Armutszeugnis für die baden-württembergische Landesregierung. Hier zeigt sich, welch hohen Stellenwert die Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum verweigerten Gesundheitsschutz für die Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger haben."

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür das Mittel der Beugehaft vor. Es ist anzuwenden.

Alternativ wäre es allenfalls denkbar, dass die Landesregierung täglich ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlt, welches an eine gemeinnützige Organisation ausgezahlt wird und nicht in der Staatskasse verbleibt. Der Fiskus müsste für diese Zahlungen Regress bei den verantwortlichen Amtspersonen nehmen."

Im Verfahren für die Saubere Luft in München verhandelt der Europäische Gerichtshof am 3. September 2019 über die Frage, ob Beugehaft gegen den bayerischen Ministerpräsident Markus Söder angeordnet werden kann. Die DUH ist zuversichtlich, dass diese Frage zugunsten der Rechtsstaatlichkeit und damit der Durchsetzung des Rechts entschieden wird.

Nach Auffassung der DUH muss dieses Urteil für die Entscheidung des Stuttgarter Verfahrens nicht abgewartet werden, da sich die Rechtslage schon nach der Anwendung des nationalen Rechts ergibt.

Link:

Beschluss des VG Stuttgart vom 18. Juli 2019: http://l.duh.de/p190719

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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WELT Nachrichtensender / DIESELFAHRVERBOTE: Deutsche Umwelthilfe fordert Beugehaft für Kretschmann
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 07.08.2019):

Zitat: "Im Streit um die Dieselfahrverbote hat die Deutsche Umwelthilfe Beugehaft für Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung beantragt, darunter der grüne Ministerpräsident Kretschmann.

Der macht deutlich, dass er von Verboten nichts hält."




RegierungBW / Luftqualität in Stuttgart und im Land wird kontinuierlich besser
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 05.02.2019):

Zitat: "Die Maßnahmen der Landesregierung zur Luftreinhaltung zeigen Wirkung.

In den vergangenen Jahren ist die Luft in den Städten in Baden-Württemberg deutlich besser geworden.

Der Stundenmittelwert für Stickstoffdioxid und der Grenzwert für Feinstaub konnte eingehalten werden. "




tagesschau / #kurzerklärt: Was ist die Deutsche Umwelthilfe?
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 28.01.2019):

Zitat: "Dieselfahrverbote, Unterlassungsklagen - die Deutsche Umwelthilfe macht mit ihrem Geschäftsführer Jürgen Resch eine Schlagzeile nach der anderen. Dabei ist die DUH verglichen mit anderen Vereinen wie dem NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.) ein relativ kleiner Umwelt- und Verbraucherschutzverein.

Nach eigenen Angaben hat die DUH derzeit etwa 5.641 Mitglieder und Fördermitglieder. Fördermitglieder zahlen Spenden, haben in der Mitgliederversammlung aber kein Stimmrecht und sind nicht wählbar. Stimmberechtigt sind bei der DUH 361 Mitglieder. Der NABU nennt eine Gesamtmitgliederzahl von etwa 664.000.

Laut ihrem Jahresbericht 2017 hat die Deutsche Umwelthilfe etwa 8,3 Millionen Euro Einnahmen. Zum Vergleich: Der NABU nennt in seinem Jahresbericht 2017 Erträge von etwa 44,5 Millionen Euro.
20 Prozent der Einnahmen der Deutschen Umwelthilfe sind Fördergelder von der EU, dem Bund und den Ländern.
So hat das Bundesumweltministerium die DUH beispielsweise für das Projekt „SmartRathaus, Kommunaler Klimaschutz durch digitales Gebäudemanagement“ im Zeitraum von 2018-2020 mit 497.944 Euro unterstützt.

Mehr als ein Drittel der Einnahmen der DUH sind laut Jahresbericht 2017 Spenden von Privatleuten, Fördermitgliedern, Unternehmen und Institutionen sowie Sponsoring. Wer der DUH etwas spendet, kann diese Gelder steuerlich absetzen, da die DUH ein gemeinnütziger Verein ist. Ob ein Verein gemeinnützig ist, das überprüft das Finanzamt anhand gesetzlich festgelegter Kriterien. Im Falle der DUH ist es das Finanzamt Singen.

Warum kann die DUH Dieselfahrverbote mit Klagen durchsetzen?

Die Deutsche Umwelthilfe ist vom Umweltbundesamt als klagebefugter Umweltverein nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt. Insgesamt sind das 119 Vereine. Diese Anerkennung ermöglicht es Vereinen, in Umweltfragen vor den Verwaltungsgerichten zu klagen. Die DUH kann also vor Gericht auf die Einhaltung von gesetzlich geltender Stickoxidgrenzwerte klagen. Stand Januar tut sie das nach eigenen Angaben in 35 Städten. Elf Urteile sind gefallen, alle zugunsten der DUH.

Die Deutsche Umwelthilfe verklagt aber auch Unternehmen oder Händler, die gegen Verbraucherrechte verstoßen. Das kann sie, weil sie auf der Liste der klagebefugten Einrichtungen des Bundesamtes für Justiz steht. Auf dieser Liste steht beispielsweise auch der ADAC, der Deutsche Mieterbund e.V. oder etwa die Verbraucherzentralen.

Wenn ein Unternehmen bei einem Produkt beispielsweise einen falschen Kraftstoff- oder Energieverbrauch angibt, dann mahnt die DUH das Unternehmen ab oder reicht sogar Unterlassungsklage ein. Der Großteil bezieht sich laut DUH auf den Immobilienbereich, 40 Prozent auf den Fahrzeugbereich. Insgesamt seien es etwa 30 Abmahnungen pro Woche, also etwa 1.560 pro Jahr. 400 Fälle gehen davon vor Gericht.

Gewinnt die DUH, dann muss das Unternehmen alle gesetzlichen Kosten der Auseinandersetzung zahlen. Verstößt das Unternehmen weiter dagegen, muss es auch noch eine Art Strafe an die DUH zahlen.

Durch dieses Vorgehen hatte die DUH laut ihrem Jahresbericht 2017 etwa 2,2 Millionen Euro Einnahmen. Kritiker sagen, die DUH sei ein „Abmahn-Verein“ und mache mit den Unterlassungsklagen Geld. Die DUH sagt, dass sie wie andere klageberechtigten Verbraucherschutzverbände stichprobenhafte Kontrollen durchführen und festgestellte Verstöße verfolgen müsse. Zudem erziele sie hieraus keine Gewinne, sondern finanziere die Kontrolltätigkeit und die Verbraucherberatung.

Dieselfahrverbote, Unterlassungsklagen - die Deutsche Umwelthilfe nutzt als relativ kleiner Umwelt- und Verbraucherschutzverein vor allem bestehende Gesetze, um ihre Ziele durchzusetzen."




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/22521/4341730, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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