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Ministerin Schröder kündigt Stufenplan für mehr Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen an
Datum: Donnerstag, dem 03. Februar 2011
Thema: CMS Infos


Erstmals wurde im Corporate Governance Kodex 2009 die Empfehlung eingeführt, dass Vorstände und Aufsichtsräte bei der Besetzung von Führungsfunktionen in Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen, auch eine größere Internationalität bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrates anstreben sollen. Mit dieser Empfehlung griff die Kodex-Kommission die internationale Diskussion um die sog. Board Diversity auf und rückte sie so in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Von Seiten der Kommission wurde bewusst auf eine "Frauenquote", wie man sie etwa in Norwegen, den Niederlanden oder Spanien vorfindet, verzichtet. Auch der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der FDP "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" (der 17. Legislaturperiode) befasst sich mit dem Thema der angemessenen Vertretung von Frauen in Gesellschaftsorganen im Rahmen eines Stufenplanes.
So überraschte es nicht, dass Kristina Schröder, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in einem Gastbeitrag des Handelsblattes vom 28. und 29.Januar 2011 ankündigte, einen Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen im Frühjahr 2011 vorlegen zu wolle. Kern dieses Stufenplanes sei eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssten sowohl für Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine bestimmte Frauenquote festlegen und diese veröffentlichen. Die gesetzliche Pflicht zur flexiblen Quote solle aber erst dann greifen, wenn es bis zu einem Stichtag im Jahr 2013 nicht gelingen sollte, den durchschnittlichen Frauenanteil in den Gesellschaftsorganen mit freiwilliger Selbstverpflichtung zu verdreifachen. Die gesetzliche Pflicht soll für Unternehmen entfallen, die in Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30% erreicht haben.
Nachdem sich bereits nach der Einführung der Empfehlungen zur Diversity im Deutschen Corporate Governance Kodex eine Vielzahl von Gegnern zu Wort meldete (vgl. auch GBR-Blogbeiträge vom 01.10.2010, 20.10.2010 und 24.11.2010; http://germanboardroom.de/index.php/de.blog.html), ist auch bei diesem Vorhaben mit kritischen Stimmen zu rechnen.
Lesen Sie den gesamten Beitrag der Bundesministerin Schröder unter:
http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/frauen-in-fuehrungspositionen-ministerin-schroeder-will-flexiquote-einfuehren;2741534

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Erstmals wurde im Corporate Governance Kodex 2009 die Empfehlung eingeführt, dass Vorstände und Aufsichtsräte bei der Besetzung von Führungsfunktionen in Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei neben einer angemessenen Berücksichtigung von Frauen, auch eine größere Internationalität bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrates anstreben sollen. Mit dieser Empfehlung griff die Kodex-Kommission die internationale Diskussion um die sog. Board Diversity auf und rückte sie so in den Brennpunkt des öffentlichen Interesses. Von Seiten der Kommission wurde bewusst auf eine "Frauenquote", wie man sie etwa in Norwegen, den Niederlanden oder Spanien vorfindet, verzichtet. Auch der Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und der FDP "Wachstum. Bildung. Zusammenhalt" (der 17. Legislaturperiode) befasst sich mit dem Thema der angemessenen Vertretung von Frauen in Gesellschaftsorganen im Rahmen eines Stufenplanes.
So überraschte es nicht, dass Kristina Schröder, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in einem Gastbeitrag des Handelsblattes vom 28. und 29.Januar 2011 ankündigte, einen Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen im Frühjahr 2011 vorlegen zu wolle. Kern dieses Stufenplanes sei eine gesetzliche Pflicht zur Selbstverpflichtung. Unternehmen ab einer bestimmten Größe müssten sowohl für Vorstand als auch für den Aufsichtsrat eine bestimmte Frauenquote festlegen und diese veröffentlichen. Die gesetzliche Pflicht zur flexiblen Quote solle aber erst dann greifen, wenn es bis zu einem Stichtag im Jahr 2013 nicht gelingen sollte, den durchschnittlichen Frauenanteil in den Gesellschaftsorganen mit freiwilliger Selbstverpflichtung zu verdreifachen. Die gesetzliche Pflicht soll für Unternehmen entfallen, die in Aufsichtsrat und Vorstand eine Quote von 30% erreicht haben.
Nachdem sich bereits nach der Einführung der Empfehlungen zur Diversity im Deutschen Corporate Governance Kodex eine Vielzahl von Gegnern zu Wort meldete (vgl. auch GBR-Blogbeiträge vom 01.10.2010, 20.10.2010 und 24.11.2010; http://germanboardroom.de/index.php/de.blog.html), ist auch bei diesem Vorhaben mit kritischen Stimmen zu rechnen.
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