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Steuererklärung für 2010 - Antrag auf Fristverlängerung
Datum: Dienstag, dem 07. Juni 2011
Thema: CMS Infos


Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bürger, die Steuern zahlen, dazu verpflichtet, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Für viele ist dies jedoch keine einfache Aufgabe, daher kann die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein.

Eine Verspätung von wenigen Tagen führt in der Regel nicht zu Nachteilen. Sollte die Steuererklärung jedoch nicht in den ersten Junitagen eintreffen, versendet das Amt Mahnungen an säumige Personen. Mit einer solchen Mahnung wird eine weitere Frist von vier Wochen festgesetzt. Im Fall einer Verspätung ohne plausible Begründung hat das Finanzamt das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben, der unabhängig von eventuellen Nachzahlungen fällig wird.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen. Als Gründe kommen dabei zum Beispiel eine Erkrankung des Erklärenden, Arbeitsüberlastung, ein Umzug oder noch ausstehende Belege infrage. Die Fristverlängerung kann sowohl telefonisch als auch per Post, E-Mail oder Fax beantragt werden.

Weitere Informationen:
http://blog.geld.de/steuern/last-minute-steuererklaerung-spaeter-abgeben/333469.html

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Geld.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal
http://twitter.com/geldde. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Finanzbereich wie kredit.de und www.geld.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Versicherung mit private-krankenversicherung.de, versicherungen.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Außerdem können Bank- und Finanzdienstleistungen bei auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus, ersteigert werden. Aktuelle Aktienkurse und Unternehmensmeldungen können auf boersennews.de abgerufen werden.

Veröffentlicht von >> Unister << auf
Freie-PresseMitteilungen.de


Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bürger, die Steuern zahlen, dazu verpflichtet, beim Finanzamt eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Für viele ist dies jedoch keine einfache Aufgabe, daher kann die Konsultation eines Steuerberaters hilfreich sein.

Eine Verspätung von wenigen Tagen führt in der Regel nicht zu Nachteilen. Sollte die Steuererklärung jedoch nicht in den ersten Junitagen eintreffen, versendet das Amt Mahnungen an säumige Personen. Mit einer solchen Mahnung wird eine weitere Frist von vier Wochen festgesetzt. Im Fall einer Verspätung ohne plausible Begründung hat das Finanzamt das Recht, einen Verspätungszuschlag zu erheben, der unabhängig von eventuellen Nachzahlungen fällig wird.

Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten kann, hat die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Verlängerung zu beantragen. Als Gründe kommen dabei zum Beispiel eine Erkrankung des Erklärenden, Arbeitsüberlastung, ein Umzug oder noch ausstehende Belege infrage. Die Fristverlängerung kann sowohl telefonisch als auch per Post, E-Mail oder Fax beantragt werden.

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