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Betrogene Phoenix-Anleger können endlich die vollständige Entschädigung erwarten
Datum: Mittwoch, dem 17. Februar 2010
Thema: CMS Infos


Landgericht Berlin verurteilt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung / EdW erleidet erneut Niederlage / Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte (Jena) bestätigt
Jena/Berlin (16.2.2010). Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat erneut eine empfindliche Niederlage gegen klagende Phoenix-Anleger einstecken müssen. Nachdem bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die EdW im Dezember 2009 zur Zahlung der gesamten Entschädigung an Phoenix-Anleger verurteilt hatte, zog jetzt das Landgericht Berlin nach. "Auch das Landgericht Berlin hat nun mit einem Urteil festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten und einfach erhebliche Teile der Entschädigung zurückzubehalten", so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der auch das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger vor dem Landgericht Berlin erstritten hat.

"Damit dürfte es", so Kilian, "der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten". "Wenn drei Berufsrichter des Landgerichts Berlin klar feststellen, dass die Klage gegen einen Teilentschädigungsbescheid begründet ist, erkennt auch der zurückhaltendste Anleger die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die EdW. Er wird sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern ebenfalls Klage erheben", erklärt Kilian weiter.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin wird die Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte weiter untermauert und das bisherige Vorgehen bestätigt.

Über die Hintergründe dieser erneuten Niederlage der Entschädigungseinrichtung informiert die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausführlichen TV-Interview mit Rechtsanwalt Kilian auf der Homepage unter www.pwb-law.com.

Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein "Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Einigen Anlegern hatte die EdW dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.

"Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können", betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt Rechtsanwalt Kilian über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

Hier kommen Sie direkt zum TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian:
http://pwbanwaltjena.de/justorange.cms/247_PWB-TV/auswahl/247_3-100216181129.html

PWB Rechtsanwälte

PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf Kapitalanlage- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die Kanzlei vertritt private und institutionelle Kapitalanleger.PWB Rechtsanwälte wird im JUVE-Handbuch als eine im Kapitalanlagerecht ausgezeichnete Kanzlei hervorgehoben.

Die Kanzlei gehört zu den großen mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 14 spezialisierten Juristinnen und Juristen und mehr als 60 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

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PWB Rechtsanwälte
Kanzlei im "Roten Turm"
Löbdergraben 11a
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 08
Fax. 03641 35 35 09
Mail: pwb@pwb-law.com
www. pwb-law.com

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All4Press
Erich Jeske
Mrtinskloster 3
99084
Erfurt
info@all4press.de
0361 5506710
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Landgericht Berlin verurteilt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung / EdW erleidet erneut Niederlage / Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte (Jena) bestätigt
Jena/Berlin (16.2.2010). Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat erneut eine empfindliche Niederlage gegen klagende Phoenix-Anleger einstecken müssen. Nachdem bereits das Amtsgericht Berlin-Mitte die EdW im Dezember 2009 zur Zahlung der gesamten Entschädigung an Phoenix-Anleger verurteilt hatte, zog jetzt das Landgericht Berlin nach. "Auch das Landgericht Berlin hat nun mit einem Urteil festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten und einfach erhebliche Teile der Entschädigung zurückzubehalten", so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), der auch das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger vor dem Landgericht Berlin erstritten hat.

"Damit dürfte es", so Kilian, "der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten". "Wenn drei Berufsrichter des Landgerichts Berlin klar feststellen, dass die Klage gegen einen Teilentschädigungsbescheid begründet ist, erkennt auch der zurückhaltendste Anleger die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die EdW. Er wird sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern ebenfalls Klage erheben", erklärt Kilian weiter.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin wird die Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte weiter untermauert und das bisherige Vorgehen bestätigt.

Über die Hintergründe dieser erneuten Niederlage der Entschädigungseinrichtung informiert die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausführlichen TV-Interview mit Rechtsanwalt Kilian auf der Homepage unter www.pwb-law.com.

Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein "Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Einigen Anlegern hatte die EdW dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.

"Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können", betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt Rechtsanwalt Kilian über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

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