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U.S. CET Corporation gibt Kooperation mit Rechtsanwältin Norma B. Henning bekannt.
Datum: Samstag, dem 30. Juni 2012
Thema: CMS Infos


Die U.S. CET Corporation freut sich, ihre Kooperation mit der renommierten Rechtsanwältin & Honorarkonsulin der BRD in Florida,Frau Norma B. Henning, bekanntgeben zu können.

Frau Norma Henning lebt seit 1988 in den USA und ist spezialisiert auf Einwanderungs- u. internationales Gesellschaftsrecht. Seit 2003 ist Frau Henning Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland für die Dienstbereiche nachfolgender Counties (Landkreise) des Staates Florida : Charlotte, Citrus, Collier, De Soto, Glades, Hardee, Hendry, Hernando, Hillsborough, Lee, Manatee, Marion, Pasco, Pinellas, Polk & Sarasota und unterhält seit 2006 ihre eigene Kanzlei im schönen Naples.

Zum Leistungsumfang von Frau Norma B. Henning gehören insbesondere:

- U.S. Einwanderungsrecht
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeitserlaubnis
- Permanente Aufenthaltserlaubnis
- Konsularische Dienstleistungen

Mit Frau Norma B. Henning und Steven Culbreath stehen nun zwei renommierte Anwälte für Immigration und Gesellschaftsrecht Kunden der U.S. CET Corporation zur Verfügung.

Zur Übersicht unserer Kooperationspartner (http://uscet.com/partners.php)

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei unseren Kooperationspartnern um selbständige Firmen- und Kanzleien handelt zu denen keinerlei rechtliche Verbindung besteht
Die US CET Corporation ist ein internationaler Dienstleister der sich seit 2007 u.a. auf die Firmengründung USA sowie den Aufbau einer Geschäfts-repräsentanz in den USA, insbesondere im US-Bundesstaat Florida spezialisiert hat.

Im Rahmen des Aufbaues einer Geschäftsrepräsentanz in den USA ermöglichen wir es international orientierten Kunden/Unternehmen mit überschaubarem Zeit- und Geldaufwand auf dem amerikanischen Markt Fuß zu fassen, ohne ein Büro mit eigenem Personal einrichten zu müssen.

Bildrechte: MYUSCORP
U.S. CET Corporation
Leonhard W.J. Becker
P.O. Box 8865
34101 Naples, FL (USA)
pressestelle@uscet.com
+1 239 300-0348
http://www.uscet.com/presse.php

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Frau Norma Henning lebt seit 1988 in den USA und ist spezialisiert auf Einwanderungs- u. internationales Gesellschaftsrecht. Seit 2003 ist Frau Henning Honorarkonsulin der Bundesrepublik Deutschland für die Dienstbereiche nachfolgender Counties (Landkreise) des Staates Florida : Charlotte, Citrus, Collier, De Soto, Glades, Hardee, Hendry, Hernando, Hillsborough, Lee, Manatee, Marion, Pasco, Pinellas, Polk & Sarasota und unterhält seit 2006 ihre eigene Kanzlei im schönen Naples.

Zum Leistungsumfang von Frau Norma B. Henning gehören insbesondere:

- U.S. Einwanderungsrecht
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis
- Zeitlich begrenzte Aufenthaltsgenehmigungen ohne Arbeitserlaubnis
- Permanente Aufenthaltserlaubnis
- Konsularische Dienstleistungen

Mit Frau Norma B. Henning und Steven Culbreath stehen nun zwei renommierte Anwälte für Immigration und Gesellschaftsrecht Kunden der U.S. CET Corporation zur Verfügung.

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P.O. Box 8865
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