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Bedingungen für eine Youngtimerversicherung
Datum: Samstag, dem 29. September 2012
Thema: CMS Infos


Youngtimer stellen im Bereich der KFZs eine Besonderheit dar. Sie sind noch nicht "richtig" alt, haben also noch nicht das Alter echter Oldtimer erreicht, sie gehören aber ganz sicher auch nicht mehr in den Bereich der Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Letztere sind auch in Bezug auf ihre Nutzung natürlich nicht mit den Youngtimern zu vergleichen. Youngtimer sind, wie die Oldtimer, eher Liebhaberstücke, Autos, die wenig gefahren werden, die aber umso besser gehegt und gepflegt werden. Die Youngtimer liegen qua Definition im Alter ab Zulassung bei 20 bis 30 Jahren und sind von daher schon als Raritäten zu bezeichnen, die man sonst im Straßenbild so gut wie gar nicht mehr sieht.

Eine Youngtimer Versicherung ist aufgrund dieser Besonderheiten auch anders in den Details gestaltet als eine normale KFZ Versicherung. Die Youngtimer Versicherung berücksichtigt die Tatsache, dass das Fahrzeug selten gefahren wird und auch einen gewissen "Sammlerwert" aufweist. Diese Besonderheiten rufen spezielle Klauseln bzw. Details in der Versicherungspolice hervor. Ein interessantes Phänomen ist in diesem Zusammenhang eine so genannte Ruheversicherung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass solch ein Youngtimer nicht profan zum Brötchenholen genutzt wird, sondern eventuell nur einmal im Jahr zu einem Youngtimer Treffen aus der Garage geholt wird und gefahren wird. Eine solche Versicherung ist auf jeden Fall günstiger als die normale KFZ Versicherung, da sie den Umstand der Wenignutzung berücksichtigt.

Es darf jedoch nur unter bestimmten Bedingungen eine Versicherung für Youngtimer abgeschlossen werden. Hier gilt zum Einen das Prinzip der Seniorität: Der PKW muss ein Alter von 20 bis 30 Jahren aufweisen, um ihn für diese Kategorie zu qualifizieren. Eine weitere Voraussetzung findet hier Anwendung: Der wagen muss einen Zustand aufweisen, der eine "Note" zwischen 1 und 3 erfüllt. Ein "Schrottwagen", auch wenn er einen gewissen Charme haben sollte, wird also nicht in dieser speziellen Versicherung berücksichtigt bzw. akzeptiert. Dann besteht noch die Klausel, dass der Youngtimer nicht das alleinige Fahrzeug des Halters ist; er wird lediglich als Zweitwagen neben dem normalen Alltagsfahrzeug genutzt. Des Weiteren darf die Kilometerzahl die 10.000 km pro Jahr nicht überschreiten. Der Halter eines Youngtimers kann der normalen KFZ Versicherung also nur unter bestimmten Voraussetzungen "entwischen", Voraussetzungen, die ihn klar als Hobbygefährt ausweisen. Der Youngtimer wird also wie ein Nebengefährt behandelt, das zu dem Erstwagen ergänzend genutzt wird, und dies eben nur in geringem Umfang. Der Youngtimer ist nun einmal ein Auto für den ästhetischen Genuss und steht für die Freude an alten Dingen!

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Youngtimer stellen im Bereich der KFZs eine Besonderheit dar. Sie sind noch nicht "richtig" alt, haben also noch nicht das Alter echter Oldtimer erreicht, sie gehören aber ganz sicher auch nicht mehr in den Bereich der Neuwagen oder Gebrauchtwagen. Letztere sind auch in Bezug auf ihre Nutzung natürlich nicht mit den Youngtimern zu vergleichen. Youngtimer sind, wie die Oldtimer, eher Liebhaberstücke, Autos, die wenig gefahren werden, die aber umso besser gehegt und gepflegt werden. Die Youngtimer liegen qua Definition im Alter ab Zulassung bei 20 bis 30 Jahren und sind von daher schon als Raritäten zu bezeichnen, die man sonst im Straßenbild so gut wie gar nicht mehr sieht.

Eine Youngtimer Versicherung ist aufgrund dieser Besonderheiten auch anders in den Details gestaltet als eine normale KFZ Versicherung. Die Youngtimer Versicherung berücksichtigt die Tatsache, dass das Fahrzeug selten gefahren wird und auch einen gewissen "Sammlerwert" aufweist. Diese Besonderheiten rufen spezielle Klauseln bzw. Details in der Versicherungspolice hervor. Ein interessantes Phänomen ist in diesem Zusammenhang eine so genannte Ruheversicherung, die der Tatsache Rechnung trägt, dass solch ein Youngtimer nicht profan zum Brötchenholen genutzt wird, sondern eventuell nur einmal im Jahr zu einem Youngtimer Treffen aus der Garage geholt wird und gefahren wird. Eine solche Versicherung ist auf jeden Fall günstiger als die normale KFZ Versicherung, da sie den Umstand der Wenignutzung berücksichtigt.

Es darf jedoch nur unter bestimmten Bedingungen eine Versicherung für Youngtimer abgeschlossen werden. Hier gilt zum Einen das Prinzip der Seniorität: Der PKW muss ein Alter von 20 bis 30 Jahren aufweisen, um ihn für diese Kategorie zu qualifizieren. Eine weitere Voraussetzung findet hier Anwendung: Der wagen muss einen Zustand aufweisen, der eine "Note" zwischen 1 und 3 erfüllt. Ein "Schrottwagen", auch wenn er einen gewissen Charme haben sollte, wird also nicht in dieser speziellen Versicherung berücksichtigt bzw. akzeptiert. Dann besteht noch die Klausel, dass der Youngtimer nicht das alleinige Fahrzeug des Halters ist; er wird lediglich als Zweitwagen neben dem normalen Alltagsfahrzeug genutzt. Des Weiteren darf die Kilometerzahl die 10.000 km pro Jahr nicht überschreiten. Der Halter eines Youngtimers kann der normalen KFZ Versicherung also nur unter bestimmten Voraussetzungen "entwischen", Voraussetzungen, die ihn klar als Hobbygefährt ausweisen. Der Youngtimer wird also wie ein Nebengefährt behandelt, das zu dem Erstwagen ergänzend genutzt wird, und dies eben nur in geringem Umfang. Der Youngtimer ist nun einmal ein Auto für den ästhetischen Genuss und steht für die Freude an alten Dingen!

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