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Vergünstigungen bei Schwerbehinderung sichern
Datum: Donnerstag, dem 15. Juli 2010
Thema: CMS Infos


"Um seine Rechte geltend machen zu können, muss eine Schwerbehinderung zunächst amtlich anerkannt sein", erläutert Jürgen Greß. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit eines Menschen schlechter ist, als die anderer Gleichaltriger. Die Schwere einer Beeinträchtigung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der Münchner Anwalt: "Wenn der Grad der Behinderung einen Wert von 50 oder höher erreicht, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt." Der Ausweis ist ein wichtiger Schlüssel zu verschiedenen Nachteilsausgleichen.

Insbesondere wenn es darum geht, behinderten Menschen eine Arbeit zu verschaffen, stellt der Staat umfangreiche Leistungen bereit - sowohl für den behinderten Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

"So können Behinderte etwa einen Zuschuss für Lehrgangskosten, Arbeitskleidung oder Werkzeuge beim Integrationsamt beantragen", erklärt Rechtsanwalt Greß. Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen, können Betroffene außerdem von der Steuer absetzen. Als behinderungsbedingte Ausgaben zählen beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie die Kosten für eine Heimunterbringung. Diese Ausgaben müssen aber einzeln nachgewiesen werden. Häufig ist daher die Geltendmachung eines sogenannten Behinderten-Pauschbetrags günstiger.

Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur bei schwerbehinderten Auszubildenden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Anstellung eines schwer vermittelbaren Arbeitnehmers sind Zuzahlungen von bis zu 70 Prozent der Gehaltskosten möglich.

Sollte die Bewilligung eines Zuschusses abgelehnt werden, empfiehlt es sich häufig, Widerspruch einzulegen, damit die Entscheidung überprüft wird. Autor Jürgen Greß weiß aus Erfahrung: "Teilweise werden Anträge nur abgelehnt , weil die Behörde hofft, dass die Ablehnung hingenommen wird und damit Ausgaben gespart werden können."

Jürgen Greß, Schwerbehinderung, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,80, ISBN 978-3-406-60258-0, www.beck-shop.de/30811

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Cagdas Sarihan
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: cagdas.sarihan@beck.de
Internet: www.beck.de

Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werke, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Das Familienunternehmen besteht in sechster Generation.
Verlage C.H.Beck oHG / Franz Vahlen GmbH
Cagdas Sarihan
Wilhelmstraße 9
80801
München
Cagdas.Sarihan@beck.de
089/38189-666
http://beck.de


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"Um seine Rechte geltend machen zu können, muss eine Schwerbehinderung zunächst amtlich anerkannt sein", erläutert Jürgen Greß. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit eines Menschen schlechter ist, als die anderer Gleichaltriger. Die Schwere einer Beeinträchtigung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der Münchner Anwalt: "Wenn der Grad der Behinderung einen Wert von 50 oder höher erreicht, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt." Der Ausweis ist ein wichtiger Schlüssel zu verschiedenen Nachteilsausgleichen.

Insbesondere wenn es darum geht, behinderten Menschen eine Arbeit zu verschaffen, stellt der Staat umfangreiche Leistungen bereit - sowohl für den behinderten Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

"So können Behinderte etwa einen Zuschuss für Lehrgangskosten, Arbeitskleidung oder Werkzeuge beim Integrationsamt beantragen", erklärt Rechtsanwalt Greß. Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen, können Betroffene außerdem von der Steuer absetzen. Als behinderungsbedingte Ausgaben zählen beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie die Kosten für eine Heimunterbringung. Diese Ausgaben müssen aber einzeln nachgewiesen werden. Häufig ist daher die Geltendmachung eines sogenannten Behinderten-Pauschbetrags günstiger.

Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur bei schwerbehinderten Auszubildenden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Anstellung eines schwer vermittelbaren Arbeitnehmers sind Zuzahlungen von bis zu 70 Prozent der Gehaltskosten möglich.

Sollte die Bewilligung eines Zuschusses abgelehnt werden, empfiehlt es sich häufig, Widerspruch einzulegen, damit die Entscheidung überprüft wird. Autor Jürgen Greß weiß aus Erfahrung: "Teilweise werden Anträge nur abgelehnt , weil die Behörde hofft, dass die Ablehnung hingenommen wird und damit Ausgaben gespart werden können."

Jürgen Greß, Schwerbehinderung, Reihe Beck kompakt, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,80, ISBN 978-3-406-60258-0, www.beck-shop.de/30811

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