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Vollmacht Notar: Informationen zur Beurkundung in Abwesenheit
Datum: Donnerstag, dem 18. Dezember 2014
Thema: CMS Infos


Wie mittels einer entsprechenden Vollmacht auch in Abwesenheit ein beurkundungspflichtiges Geschäft beim Notar getätigt werden kann, erklärt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt

Frankfurt, 18. Dezember 2014 - In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Person zu einer wichtigen Beurkundung nicht anreisen kann. Da stellt sich die Frage, ob nicht einem anderen Urkundenbeteiligten einfach eine Vollmacht erteilt werden kann.
Grundsätzlich kann eine Vollmacht sogar mündlich erteilt werden. Allerdings verlangt das Gesetz in bestimmten Fällen, dass eine schriftliche, notariell beglaubigte Vollmacht vorliegen muss.

Hierzu zählen z.B. Vollmachten zur Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft oder zum Kauf einer Immobilie. Zudem benötigen alle beim Grundbuch und dem Handelsregister vorgelegten Vollmachten zum Zweck ihres Nachweises einer notariellen Beglaubigung.

Soll nun eines dieser Rechtsgeschäfte von einem Bevollmächtigten beim Notar beurkundet werden, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:

Zum einen kann die verhinderte Person zunächst eine mündliche Vollmacht zur Beurkundung aussprechen, sie muss dann aber später bei einem Notar ihrer Wahl den beurkundeten Vertrag nachgenehmigen. Nachteil: Der Vertrag ist schwebend unwirksam, bis der Notarvertrag nachgenehmigt ist.

Besser ist die zweite Lösung, wonach der verhinderte Beteiligte vor dem Termin bei einem Notar seiner Wahl eine Vollmacht beurkundet. Sinnvollerweise wird die Vollmacht von dem Notar entworfen, der auch den Kaufvertrag entworfen hat und beurkunden wird.

Wenn die vorher notariell beurkundete Vollmacht dann im Termin zur Beurkundung zum Beispiel vom Immobilienkaufvertrag oder zur Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft vorgelegt wird, sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Der Kaufvertrag oder die Gründungsurkunde ist sofort wirksam.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie auch zur Höhe der anfallenden Notar-Gebühren bei Ausstellung einer notariell beglaubigten Vollmacht, hat Notarin Bettina Schmidt in ihrem Blog zusammengestellt:

http://www.notar-frankfurt-am-main.de/vollmacht-notar-beurkundungen-abwesenheit/

Tag-It: Vollmacht Notar, beglaubigte Vollmacht, Immobilienkaufvertrag, Immobilie kaufen, GmbH-Gründung, AG, Aktiengesellschaft, Eintrag beim Handelsregister, Notar Frankfurt

Weitere Informationen zur Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main unter:

http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt am Main

Zentral im Westend Frankfurt gelegen, bietet die Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsberatung und Rechtsvertretung in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Handelsrecht, Immobilienrecht sowie Vertragsrecht, AGB-Recht und Inkasso an. Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei ist die Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen. Mandanten profitieren vom flexiblen, kreativen Umfeld einer kleinen Kanzlei, die ihnen darüber hinaus durch Einbindung in ein etabliertes Expertennetzwerk auch in benachbarten Rechtsgebieten und bei steuerlichen oder wirtschaftlichen Fragenstellungen kompetente Hilfe anbieten kann.

Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

Weitere Informationen: http://www.schmidt-kollegen.com
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin, Frankfurt
Bettina Schmidt
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
069 / 72 30 17

http://www.schmidt-kollegen.com

Pressekontakt:
Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte Notarin
Sonja Reiff
Guiollettstraße 27
60325 Frankfurt am Main
presse@formativ.net
069 / 72 30 17
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Frankfurt, 18. Dezember 2014 - In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Person zu einer wichtigen Beurkundung nicht anreisen kann. Da stellt sich die Frage, ob nicht einem anderen Urkundenbeteiligten einfach eine Vollmacht erteilt werden kann.
Grundsätzlich kann eine Vollmacht sogar mündlich erteilt werden. Allerdings verlangt das Gesetz in bestimmten Fällen, dass eine schriftliche, notariell beglaubigte Vollmacht vorliegen muss.

Hierzu zählen z.B. Vollmachten zur Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft oder zum Kauf einer Immobilie. Zudem benötigen alle beim Grundbuch und dem Handelsregister vorgelegten Vollmachten zum Zweck ihres Nachweises einer notariellen Beglaubigung.

Soll nun eines dieser Rechtsgeschäfte von einem Bevollmächtigten beim Notar beurkundet werden, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an:

Zum einen kann die verhinderte Person zunächst eine mündliche Vollmacht zur Beurkundung aussprechen, sie muss dann aber später bei einem Notar ihrer Wahl den beurkundeten Vertrag nachgenehmigen. Nachteil: Der Vertrag ist schwebend unwirksam, bis der Notarvertrag nachgenehmigt ist.

Besser ist die zweite Lösung, wonach der verhinderte Beteiligte vor dem Termin bei einem Notar seiner Wahl eine Vollmacht beurkundet. Sinnvollerweise wird die Vollmacht von dem Notar entworfen, der auch den Kaufvertrag entworfen hat und beurkunden wird.

Wenn die vorher notariell beurkundete Vollmacht dann im Termin zur Beurkundung zum Beispiel vom Immobilienkaufvertrag oder zur Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft vorgelegt wird, sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite. Der Kaufvertrag oder die Gründungsurkunde ist sofort wirksam.

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Mit einer bestellten Notarin in Frankfurt bietet die Kanzlei auch die Leistungen eines Notariats, z.B. Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften. Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt berät bei der Vertragsgestaltung und prüft für ihre Mandanten auch fremde Verträge. Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Schmidt und Rechtsanwältin Sonja Prothmann seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.

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